Energiesparhäuser: Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der KfW
Cats: Baufinanzierung|Kaum ein Thema rund um Bauen, Sanieren und Immobilienkauf wird derzeit nicht in einem Atemzug mit Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten genannt. Insbesondere der Begriff Energiesparhaus scheint derzeit u.a. aufgrund der entsprechenden staatlichen Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Finanzierung in aller Munde zu sein.
Doch was versteht man eigentlich genau unter einem Energiesparhaus? Was lässt sich wie und inwieweit fördern? Die Antworten auf diese Fragen erscheinen in einem Dschungel von Gesetzen, Verordnungen, Beschlüssen und unterschiedlichsten Förderprogrammen gar nicht so einfach. So gilt grundsätzlich: Energiesparhaus ist nicht gleich Energiesparhaus. Zwar versteht man pauschal gesehen unter einem Energiesparhaus ein Gebäude, das deutlich weniger Energie für Heizung und Warmwasser benötigt als ein Durchschnittsgebäude. Jedoch ist dies an Mindeststandards gebunden, die u.a. in der Energieeinsparverordnung der Bundesrepublik Deutschland festgelegt worden sind und mehrere Kategorien und somit Fördermöglichkeiten von Energiesparhäusern definieren. Mit ihnen sind genaue Anforderungen und Messwerte hinsichtlich Lüftung, Kühlung, Energieverbrauch sowie Transmissionswärme verbunden. Diese spiegeln sich in entsprechenden Bau- und Sanierungskonzepten wider, die sich beispielsweise Null-, Drei-Liter-, Passiv- oder Niedrigenergiehaus nennen.
Die energiesparenden Bau- und Sanierungskonzepte werden nicht nur von der Bundesregierung gefördert, sondern aufgrund der gesetzlichen Festlegungen seit 2002 auch ganz klar gefordert. So sind beispielsweise auch viele energiesparunabhängige Fördermöglichkeiten wie das Baukindergeld und die Eigenheimzulage nicht mehr gegeben. Vor dem Bau oder der Sanierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist es sinnvoll, sich ausführlich hinsichtlich der verschiedenen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Wenn eine energieeffiziente Immobilie mithilfe einer Bank finanziert werden soll, erweist sich oftmals ein Bausparvertrag als sinnvoll, da dieser meist mit speziellen und günstigeren Kreditmöglichkeiten verbunden wird. Annuitätendarlehen, Baufinanzierungskredite und Hypothekendarlehen sind auch bei Energiesparhäusern die gängigsten Finanzierungswege, bei denen teilweise entsprechende Vermerke im Grundbuch erfolgen.
Bei der Wahl der passenden Finanzierung sollte auf jeden Fall vor Abschluss sowohl der Zinssatz als auch die Zinsbindung des jeweiligen Kreditangebotes genauer betrachtet werden, da diese Faktoren entscheidend zu den Gesamtkosten der Finanzierung beitragen. Bei der Wahl des Finanzierungspartners ist es ebenfalls empfehlenswert darauf zu achten, dass dieser entsprechende Förder- und Finanzierungsprogramme bereithält und auch anbietet.
Viele Banken arbeiten u.a. hinsichtlich der Finanzierung und Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten für Energiesparhäuser mit der staatlichen KfW Privatkundenbank zusammen. Seit der weiteren Ausweitung der entsprechenden Förderprogramme im Jahr 2009, hält diese einen verhältnismäßig großen Umfang von Förder- und Finanzierungsangeboten für energieeinsparende Bau- und Sanierungsvorhaben bereit. Meist können sowohl Privatpersonen als auch Vermieter diese für die eigenen Bauvorhaben nutzen. Das Förderprogramm 153 der KfW-Bank gibt so beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Baudarlehens für energieeffiziente Neubauten, welches bis zu 100 % (max. 50.000 Euro pro Wohneinheit) deckt. Ebenfalls ist dieses Förderprogramm derzeit mit bis zu zehn Prozent Tilgungszuschuss je nach Standard des Energiesparhauses, 2,88 Prozent jährlichem Effektivzins bei zehn Jahren Zinsbindung sowie der kostenfreien, außerplanmäßigen Tilgungsmöglichkeit verbunden. Die Antragsstellung für diese Art der Förderprogramme erfolgt stets bei der Hausbank, die dann auch das Baudarlehen nach entsprechender Prüfung bereitstellt. Dabei werden jedoch oftmals Grundstückskosten, Nachfinanzierungen sowie Umschuldungen meist nicht gefördert.
Auch für energieeinsparende Sanierungsvorhaben stellt die KfW-Privatkundenbank passende Förderprogramme bereit. Dabei lässt sich nicht nur das Bauvorhaben selbst fördern. Ebenso die Beratungsleistungen können mithilfe von staatlichen Mitteln aus einem Fördertopf finanziert werden. So bietet beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine entsprechende “Vor-Ort-Beratung” an, deren Förderung und Ausübung mithilfe eines staatlich anerkannten Energieberaters stattfindet.
Um finanzielle Belastungen beim Bau, der Sanierung und der späteren Nutzung einer Immobilie zu reduzieren sowie Rat und Hilfe bei energieeffizienten Bau- und Sanierungsvorhaben zu erhalten, ist es stets empfehlens- und lohnenswert sich schon mit den ersten entsprechenden Plänen aufmerksam über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren.
Neben der Erstfinanzierung sollte man nicht die Optionen einer Anschlussfinanzierung außer Acht lassen und sich z.B. über ein Forward-Darlehen zur frühzeitigen Sicherung der Zinsen informieren. Dies geht mittlerweile schon bis zu 5 Jahre im Voraus und ist somit in Zeiten niedrigen Zinssätze auf jeden Fall ein frühzeitige Überlegung Wert. Denn nur selten gelingt es den neuen Immobilienbesitzern die Finanzierung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist komplett zu tilgen.

