Ab 2014 ist der Ofen aus!
Cats: Energiekosten|Eine neue Feinstaubregelung tritt in Kraft.
Mögen viele Holzofenbesitzer stöhnen, ist diese Regelung für das Gro an Leute und Umwelt eine fast nicht vermeidbare Konsequenz unserer Umweltpolitik, die ganz sicher jedem – zumindest gesundheitlich – gut tut.
So Verursachen insbesondere ältere Holzöfen einen deutlich messbaren Anteil an Feinstaubbelastung für die Umwelt – er soll mit dem Wert der Dieselfahrzeuge gleichzusetzen sein und bei über 20.000 Tonnen Feinstaub per anno liegen.
Der Großteil – weit über die Hälfte der Feinstaubmenge stammt aus älteren Öfen mit schlechtem Verbrennungswert. Und gerade bei diesen schlägt der Gesetzgeber vor, dass der Betreiber eines alten Holzofens bis 2013 nachzuweisen hat, dass sein Ofen den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Kann er dies nicht, muß er z.B. den heimischen Schornsteinfeger beauftragen, den Emissionswert messtechnisch zu ermitteln.
Liegen die Werte für Feinstaub oder Kohlenmonoxid (was ja auch nicht wirklich gesund ist) oberhalb der Grenzwerte, wird der Betreiber in die Pflicht gerufen, das zu ändern.
Hier hat er in der Regel 4 Möglichkeiten:
- Er lässt seinen Ofen generalüberholen, so dass dieser einen besseren Brennwert hat.
- Er rüstet seine Brennstelle mit einem Staubabscheider / Feinstaubfilter nach – nützt natürlich nur etwas, wenn der CO-Wert vorher schon passte
- Er kauft sich einen neuen, modernen Ofen – die Kosten dafür amortisieren sich aufgrund der besseren Brennwerte und effektiveren Verbrennung in der Regel binnen weniger Jahre
- der Ofen bleibt aus. Die Letze Konsequenz wäre eine Stilllegung der Brennstelle.
Alle Angaben unverbindlich. Beraten lassen kann sich jeder Betreiber einer Feuerstelle, egal ob Kamin, Baumarkt- oder Specksteinofen durch seinen Schornsteinfeger.

